Ab dem 12.08.2026 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Vorschriften im Rahmen der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR). Beispielsweise gehören dazu strenge Grenzwerte für sog. Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Weitere Vorschriften treten schrittweise in Kraft. Die wichtigsten PPWR-Vorschriften müssen ab 2030 angewendet werden, beispielsweise Vorschriften zur Recyclingfähigkeit und sehr kleinen Einweg-Kunststoffverpackungen in Hotels und Restaurants. So haben die Beteiligten ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen.
Ziel der neuen Vorschriften ist es, Abfall zu reduzieren, Recycling zu steigern, Verpackungen mit Lebensmittelkontakt durch die Begrenzung schädlicher Stoffe wie PFAS für Verbraucher sicherer zu machen und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern.
Mit dem 12.08.2026 gelten folgende Elemente der PPWR:
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